Wir übernehmen im Trauerfall für Sie die Regelung der behördlichen Formalitäten und benötigen dafür folgende Unterlagen: |
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| Bei Ledigen: Geburtsurkunde, Personalausweis, Rentennummer, Chipkarte der Krankenkasse |
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| Bei Verheirateten: Heiratsurkunde, Personalausweis, Rentenurkunde, Chipkarte der Krankenkasse |
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| Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Personalausweis, Rentennummer | |
| Bei Verwitweten: Heiratsurkunde, Sterbeurkunde der Ehepartners, Personalausweis, Rentennummer, Chipkarte der Krankenkasse |
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An Stelle der Einzelurkunden genügt die Vorlage des vollständig ausgefüllten Familienstammbuches. Nach dem Personenstandsgesetz muss der Personenstand des Verstorbenen urkundlich belegt sein. Ist der Tod in einem Krankenhaus, einem Altersheim oder durch Unfall eingetreten, wird die „ärztliche Todesbescheinigung" in jedem Fall von unserem Bestattungsunternehmen besorgt. Sind Urkunden infolge Kriegseinwirkungen, Flucht oder dergleichen nicht vorhanden oder aus sonstigen Gründen nicht griffbereit oder wurde die Todesbescheinigung vom Arzt nicht sofort ausgestellt, so ist unser Bestattungsunternehmen bei der Beschaffung dieser Unterlagen behilflich. |
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