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Bewahren Sie Ruhe.
Informieren Sie den Arzt. Dieser stellt einen Totenschein aus.
Danach suchen Sie sich einen Bestatter selbst aus. Lassen Sie sich nicht beeinflussen oder bedrängen, denn ein Verstorbener muss nicht sofort abgeholt werden.
Es besteht die Möglichkeit, in Ruhe Abschied zu nehmen. Es sollte aber innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Nur bei ansteckenden Krankheiten müssen Sie umgehend handeln.
Bei Ledigen: Geburtsurkunde, Personalausweis, bei Rentner Rentennummer, Chipkarte der Krankenkasse
Bei Verheirateten: Heiratsurkunde, Personalausweis, bei Rentner Rentennummer, Chipkarte der Krankenkasse.
Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Personalausweis, bei Rentner Rentennummer, Chipkarte der Krankenkasse.
Bei Verwitweten: Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners, Personalausweis, bei Rentner Rentennummer, Witwenrentennummer, Chipkarte der Krankenkasse.
An Stelle der Einzelurkunden genügt die Vorlage des vollständig ausgefüllten Familienstammbuches. Nach dem Personenstandsgesetz muss der Personenstand des Verstorbenen urkundlich belegt sein.
Der Totenschein gehört zu jedem Sterbefall dazu. Diese ist entweder im Krankenhaus, im Heim oder zu Hause, je nachdem wo der Sterbefall eingetreten ist.
Wir übernehmen auf Wunsch
Erledigung der standesamtlichen Beurkundung
Besorgung der ärztlichen Totenbescheinigung
Sämtlicher Rentenabmeldungen
Bestellung von Kranz-, Gebinde und Sargschmuck
Vermittlung von weltlichen und kirchlichen Rednern
Annahme von Traueranzeigen und Danksagungen
Vermittlung von Druck und Trauerkarten
Bestellung und Dekoration der Trauerhalle
Überführungen im In- und Ausland