Vorsorge

Bestattungsinstitut Gerd Schulze - Ihr Bestatter in Hoyerswerda

Kein Mensch denkt gern weder an seinen Tod, noch an den eines Angehörigen

Meist bringt ein plötzlicher Todesfall die Familie in schwierige Situationen, da der Schmerz über den Verlust eines lieben Menschen bei vielen Leuten klare Überlegungen verhindert. Wie groß ist deshalb oft in einem solchen Fall die Verwirrung der Familienangehörigen, und wie ratlos stehen Sie den vielen Erfordernissen gegenüber.

Deshalb VORSOGE –
bevor man sich sorgt

Eine vorsorgliche Regelung eines Bestatter Vorsorge Vertrages hat den Vorteil, dass bei Eintritt des Todes, insbesondere von allein stehenden Personen, alle Formalitäten sofort in die Wege geleitet werden können und dass die Bestattung dann wirklich entsprechend dem Willen des Verstorbenen erfolgt.
Von den Angehörigen wird eine solche Regelung durchweg begrüßt, da sich daraus für Sie erhebliche Erleichterungen ergeben. Nach bisherigen Erfahrungen haben sich Bestatter Vorsorge Verträge durchweg bewährt.

Im Gegensatz zum Testament gilt die Vorsorgevollmacht zu Ihren Lebzeiten. Wenn Sie für diesen Fall vorsorgen wollen, können Sie entsprechende Vollmachten und Verfügungen aufsetzen: Dies sind die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung.

Dabei handelt es sich jeweils um Regelungen, die zu Ihren Lebzeiten von Bedeutung sind. Für die Dinge, die nach dem Tod gelten sollen, muss ein Testament verfasst werden. Da jedoch die Inhalte von Testament und vorsorgender Verfügung voneinander abhängig sein können, ist es sinnvoll, beides aufeinander abzustimmen.

Die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Verfügung für die medizinische Vorsorge.

Mit ihr können Sie den behandelnden Ärzten Vorgaben über Art und Umgang diagnostischer oder therapeutischer Maßnahmen für möglichst konkrete Behandlungssituationen machen.

Sie können festlegen, welche Behandlungen bei einer Erkrankung durchgeführt, aber auch welche auf keinen Fall angewendet werden sollten.

Vorsorgevollmacht

In der Vorsorgevollmacht können Sei eine oder mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigen, für Sie Entscheidungen zu fällen, um zum Beispiel Verträge zu unterschreiben. Diese Vollmacht kann sich sowohl auf Entscheidungen über medizinische Behandlungen als auch auf andere wichtige Geschäfts- und Lebensbereich wie Bankgeschäfte oder die Bestimmung des Wohnortes beziehen.

Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung ist für den Fall gedacht, dass vom Gericht eine gesetzliche Betreuung angeordnet werden muss. Das ist immer der Fall, wenn jemand wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlich, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht regeln kann und auch keine andere Person dazu von ihm bevollmächtigt wurde. Das Gericht bestellt in so einem Fall einen Betreuer.